Kategorie-Archiv: Allgemein

Koalitionsvertrag 2013

Koalitionsvertrag 2013: Die Große Koalition will Existenzgründer stärken

Das Gründercoaching für Arbeitslose soll wieder eingeführt werden

Nach zweimonatigen Verhandlungen haben CDU/CSU und SPD Ende November 2013 den Koalitionsvertrag unterzeichnet. In ihm wird festgehalten, wie die beiden Volksparteien die nächsten vier Jahre zusammenarbeiten wollen und welche Themen bis 2017 auf der Agenda stehen.

Als Expertennetzwerk für Existenzgründer interessiert uns natürlich vor allem, was die drei Parteien zur Unterstützung von Existenzgründungen und Selbstständigkeit in Deutschland planen. Und so viel sei vorab verraten: Die Große Koalition hat sich einiges vorgenommen.

Schon im ersten Punkt des Vertrages heißt es auf Seite 13 wörtlich:

„Unser Land braucht eine ‘Neue Gründerzeit’. Wir wollen Unternehmertum und Gründergeist stärken und zu mehr gesellschaftlicher Anerkennung verhelfen.“

Um zu überprüfen, wie ernst es die Koalition mit dieser Aussage meint, haben wir die wichtigsten Aussagen herausgesucht und für Sie zusammengefasst.

Der Gründungszuschuss wird fortgeführt

Die zuletzt durchgeführten Verschlechterungen beim Gründungszuschuss sollen durch den nächsten Arbeitsminister wieder zurückgenommen werden. Ob der Rechtsanspruch darauf auch wieder eingeführt wird, ist noch unklar. Es gibt keine klare Aussage dazu. Auf Seite 140 heißt es lediglich, dass für die Gründung aus der Arbeitslosigkeit das Instrument des Existenzgründerzuschusses fortgeführt werden soll.

Die “Gründungszeit” als neues Förderinstrument

Die derzeitige Praxis ist, dass man mindestens einen Tag ALG 1 / ALG 2 beziehen muss, um vom Staat Förderzuschüsse bei der Existenzgründung bekommen zu können. Das soll in Zukunft geändert werden.

In der kommenden Legislaturperiode soll die „Gründungszeit“ eingeführt werden, die es auch Angestellten ermöglichen soll, Förderzuschüsse zu erhalten. Die Angestellten haben somit ein niedrigeres Risiko zu tragen. Für diese Methode sollen die bewährten Instrumente zur Gründerunterstützung in Zusammenarbeit mit der KfW weiterentwickelt werden. Sehr interessant ist dabei die mögliche Verknüpfung des Darlehens mit der Nutzung von Crowdfunding (Schwarmfinanzierung).

Beim Crowdfunding können Unternehmer auf verschiedenen Onlineplattformen ihre Geschäftsidee vorstellen und um die finanzielle Unterstützung durch Investoren werben. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden, aber die Investoren werden dafür am späteren Gewinn des Unternehmens beteiligt. Also eine sehr interessante Alternative zum klassischen Kredit durch Banken.

Das Gründercoaching für Arbeitslose soll wieder eingeführt werden

Eine positive Überraschung ist im Bereich Gründercoaching zu finden. Das Gründerchoaching für Arbeitslose soll wieder eingeführt werden. Wörtlich heißt es:

„Die Existenzgründer von heute sind der Mittelstand von morgen. Deshalb wollen wir Existenzgründungen fördern. Wir wollen eine zielgerichtete Förderung des bewährten Gründercoachings, insbesondere für Gründungen aus Arbeitslosigkeit.“

Die Koalition hält also anscheinend eine Kofinanzierung des Coachings durch die EU auch in den kommenden Jahren für möglich.

Minijobs bleiben erhalten

Minijobs sind für Gründer und Selbstständige eine günstige und risikoarme Möglichkeit, Beschäftigung zu schaffen. Daher ist es sehr erfreulich, dass diese bestehen bleiben. Die Parteien haben sogar vor, die Sozialversicherungsansprüche der Minijobber zu verbessern und den Übergang vom Minijob in eine reguläre Beschäftigung zu erleichtern.

Bürokratie soll abgebaut werden

Dieses Vorhaben ist mit Sicherheit nicht neu. Auch in diesem Koalitionsvertrag sind die Formulierungen zum Thema eher schwammig gehalten. Es bleibt abzuwarten, was die kommende Regierung tatsächlich unternehmen wird, um das Versprechen einzulösen.

Interessant liest sich jedoch der Punkt, dass die Gründung von Unternehmen erleichtert werden soll. Man plant das Antragsverfahren zu entbürokratisieren, im Vertragsentwurf war die Rede von einer Gründung innerhalb von 72 Stunden. Diese Formulierung ist in der endgültigen Version aber schon entfallen.

Es gibt leider auch Punkte, die keiner Verbesserung oder Überarbeitung unterzogen wurden. So wurden die hohen Mindestbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung von Selbstständigen nicht thematisiert. Auch zur Begrenzung der enormen Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung findet sich keine Aussage.

Zudem heißt es im Koalitionsvertrag zwar, dass Unternehmensgründungen in der IT-Branche erleichtert werden sollen und ein umfangreiches Netzwerk für Startups durch die Wirtschaft angestoßen werden soll, dem steht aber die bereits vorgenommene Streichung von einer Milliarde Euro für den Breitbandausbau entgegen. Es wird also spannend zu beobachten sein, wie die kommende Regierung diese Gegensätze miteinander vereinbaren will.

Alles in allem hat sich die Große Koalition einige interessante Themen auf die Fahnen geschrieben, die der Gründerszene in Deutschland helfen könnten. Bleibt abzuwarten, ob und wie sie diese umsetzen wird.

Auswertung der Studie „Beweggründe und Erfolgsfaktoren bei Gründungen im Nebenerwerb“

Auswertung der Studie „Beweggründe und Erfolgsfaktoren bei Gründungen im Nebenerwerb“

BMWi hat 1.200 Teilnehmer befragt

Die Ergebnisse der Studie „Beweggründe und Erfolgsfaktoren bei Gründungen im Nebenerwerb“ im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) geben neben den Charakteristika, Motiven und Hemmnissen ebenfalls Aufschluss über den Erfolg von Gründungen im Nebenerwerb.

Die Studie mit 1.200 Teilnehmern ist vom Institut für Mittelstandsökonomie an der Universität Trier („inmit“) erstellt worden. Hierbei sind aktuell und ehemalig im Nebengewerbe selbstständige Gründer, Gründer in der Planungsphase, von einem Neben- in einen Haupterwerb gewechselte Gründer und direkte Haupterwerbsgründer aus ganz Deutschland online oder telefonisch befragt worden.

Gründungen im Nebenerwerb erfolgen meist in unternehmensnahen Dienstleistungen wie beispielsweise Unternehmensberatungen oder Werbeagenturen. Unterricht, IT-Medien und Kultur sind ebenfalls häufig vertretene Bereiche. Somit stellen Existenzgründungen im Nebenerwerb eine relevante gesamtwirtschaftliche Größe dar; 2013 werden laut KfW-Gründungsmonitor 59% aller Existenzgründungen im Nebenerwerb getätigt. Die Gewerbeanzeigenstatistik verzeichnet seit 2003 einen deutlichen Anstieg des Anteils an Nebenerwerbsgründungen in Deutschland, von 22% im Jahr 2003 auf rund 39% in 2012.

Auffällig ist die Zufriedenheit der Nebenerwerbsgründer: Rund 80% würden sich wieder selbstständig machen. Für 67% käme eine erneute Selbstständigkeit im Nebenerwerb in Frage. 14% würden direkt im Hauptgewerbe gründen.

Die Haupt-Motivation einer Nebenerwerbsgründung liegt bei der Nutzung der eigenen Fähigkeiten und Kompetenzen und Verwirklichung einer Geschäftsidee. Da die Mehrheit der Nebenerwerbsgründer hauptberuflich in einem Angestelltenverhältnis ist, ist das mit einer Gründung verbundene finanzielle Risiko im Vergleich zu einer Haupterwerbsgründung geringer.

Das größte Hemmnis wird von den Studienteilnehmern in der zeitlichen Doppelbelastung gesehen. Organisationsfähigkeit, Selbst- und Zeitmanagement sowie die Erstellung eines Businessplans gehören daher zu den wichtigsten Erfolgsfaktoren.

Weitere zentrale Ergebnisse der Studie im Überblick:

Nebenerwerbsgründer schaffen mit einem hochgerechneten Investitionseinsatz von jährlich rund 4,5 Milliarden Euro rund 370.000 Arbeitsplätze.
Der Anteil der Gründerinnen lag bei 49 % und damit deutlich über dem Anteil aller Gründungen durch Frauen.
Hoher formaler Bildungsabschluss von Nebenerwerbsgründern (Abitur oder Fachabitur und/oder [Fach-] Hochschulabschluss).
Bei einem Viertel der Gründer ist ein Wechsel vom Neben- in den Haupterwerb geplant.


Koalitionsvertrag 2013: Die Große Koalition will Existenzgründer stärken

Das Gründercoaching für Arbeitslose soll wieder eingeführt werden

Nach zweimonatigen Verhandlungen haben CDU/CSU und SPD Ende November 2013 den Koalitionsvertrag unterzeichnet. In ihm wird festgehalten, wie die beiden Volksparteien die nächsten vier Jahre zusammenarbeiten wollen und welche Themen bis 2017 auf der Agenda stehen.

Als Expertennetzwerk für Existenzgründer interessiert uns natürlich vor allem, was die drei Parteien zur Unterstützung von Existenzgründungen und Selbstständigkeit in Deutschland planen. Und so viel sei vorab verraten: Die Große Koalition hat sich einiges vorgenommen.

Schon im ersten Punkt des Vertrages heißt es auf Seite 13 wörtlich:

„Unser Land braucht eine ‘Neue Gründerzeit’. Wir wollen Unternehmertum und Gründergeist stärken und zu mehr gesellschaftlicher Anerkennung verhelfen.“

Um zu überprüfen, wie ernst es die Koalition mit dieser Aussage meint, haben wir die wichtigsten Aussagen herausgesucht und für Sie zusammengefasst.

Der Gründungszuschuss wird fortgeführt

Die zuletzt durchgeführten Verschlechterungen beim Gründungszuschuss sollen durch den nächsten Arbeitsminister wieder zurückgenommen werden. Ob der Rechtsanspruch darauf auch wieder eingeführt wird, ist noch unklar. Es gibt keine klare Aussage dazu. Auf Seite 140 heißt es lediglich, dass für die Gründung aus der Arbeitslosigkeit das Instrument des Existenzgründerzuschusses fortgeführt werden soll.

Die “Gründungszeit” als neues Förderinstrument

Die derzeitige Praxis ist, dass man mindestens einen Tag ALG 1 / ALG 2 beziehen muss, um vom Staat Förderzuschüsse bei der Existenzgründung bekommen zu können. Das soll in Zukunft geändert werden.

In der kommenden Legislaturperiode soll die „Gründungszeit“ eingeführt werden, die es auch Angestellten ermöglichen soll, Förderzuschüsse zu erhalten. Die Angestellten haben somit ein niedrigeres Risiko zu tragen. Für diese Methode sollen die bewährten Instrumente zur Gründerunterstützung in Zusammenarbeit mit der KfW weiterentwickelt werden. Sehr interessant ist dabei die mögliche Verknüpfung des Darlehens mit der Nutzung von Crowdfunding (Schwarmfinanzierung).

Beim Crowdfunding können Unternehmer auf verschiedenen Onlineplattformen ihre Geschäftsidee vorstellen und um die finanzielle Unterstützung durch Investoren werben. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden, aber die Investoren werden dafür am späteren Gewinn des Unternehmens beteiligt. Also eine sehr interessante Alternative zum klassischen Kredit durch Banken.

Das Gründercoaching für Arbeitslose soll wieder eingeführt werden

Eine positive Überraschung ist im Bereich Gründercoaching zu finden. Das Gründerchoaching für Arbeitslose soll wieder eingeführt werden. Wörtlich heißt es:

„Die Existenzgründer von heute sind der Mittelstand von morgen. Deshalb wollen wir Existenzgründungen fördern. Wir wollen eine zielgerichtete Förderung des bewährten Gründercoachings, insbesondere für Gründungen aus Arbeitslosigkeit.“

Die Koalition hält also anscheinend eine Kofinanzierung des Coachings durch die EU auch in den kommenden Jahren für möglich.

Minijobs bleiben erhalten

Minijobs sind für Gründer und Selbstständige eine günstige und risikoarme Möglichkeit, Beschäftigung zu schaffen. Daher ist es sehr erfreulich, dass diese bestehen bleiben. Die Parteien haben sogar vor, die Sozialversicherungsansprüche der Minijobber zu verbessern und den Übergang vom Minijob in eine reguläre Beschäftigung zu erleichtern.

Bürokratie soll abgebaut werden

Dieses Vorhaben ist mit Sicherheit nicht neu. Auch in diesem Koalitionsvertrag sind die Formulierungen zum Thema eher schwammig gehalten. Es bleibt abzuwarten, was die kommende Regierung tatsächlich unternehmen wird, um das Versprechen einzulösen.

Interessant liest sich jedoch der Punkt, dass die Gründung von Unternehmen erleichtert werden soll. Man plant das Antragsverfahren zu entbürokratisieren, im Vertragsentwurf war die Rede von einer Gründung innerhalb von 72 Stunden. Diese Formulierung ist in der endgültigen Version aber schon entfallen.

Es gibt leider auch Punkte, die keiner Verbesserung oder Überarbeitung unterzogen wurden. So wurden die hohen Mindestbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung von Selbstständigen nicht thematisiert. Auch zur Begrenzung der enormen Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung findet sich keine Aussage.

Zudem heißt es im Koalitionsvertrag zwar, dass Unternehmensgründungen in der IT-Branche erleichtert werden sollen und ein umfangreiches Netzwerk für Startups durch die Wirtschaft angestoßen werden soll, dem steht aber die bereits vorgenommene Streichung von einer Milliarde Euro für den Breitbandausbau entgegen. Es wird also spannend zu beobachten sein, wie die kommende Regierung diese Gegensätze miteinander vereinbaren will.

Alles in allem hat sich die Große Koalition einige interessante Themen auf die Fahnen geschrieben, die der Gründerszene in Deutschland helfen könnten. Bleibt abzuwarten, ob und wie sie diese umsetzen wird.